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AGB für die Nutzung der Fotobox DSLR vom 01.05.2023
§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung beweglicher Sachen von Bianca Schreiner
(1) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotobox DSLR zwischen Bianca Schreiner und den Mietern.
(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, Bianca Schreiner hat dies
schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Bianca Schreiner und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Bianca Schreiner und dem Mieter unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(4) Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist 39365 Ummendorf, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(5) Ich vermiete ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande,
wenn Sie diese AGB akzeptieren.
§2 Mietgegenstand
(1) Bianca Schreiner vermietet die Fotobox DSLR für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.
(2) Der Mieter stellt die Fotobox DSLR im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen
unentgeltlich zur Verfügung. Mit der Fotobox DSLR können sich die Gäste fotografieren und im Anschluss Ihre Fotos direkt ausdrucken.
(3) In Abstimmung mit Bianca Schreiner ist es möglich, für die jeweilige Veranstaltung ein
eigenes Logo auf den Fotos einzubinden. Die Einzelheiten werden gesondert vereinbart.
§3 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Bianca Schreiner (nachfolgend „Vermieter“) und dem
Mieter (nachfolgend „Mieter“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Sie erreichen mich, bei Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per Telefon unter 0160/94683129 bis 22:00 Uhr am Miet-Tag.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
(4) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter
stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung des vermieteten Gegenstandes gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
§4 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.
Der Termin wird erst nach Erhalt der Anzahlung für Sie fix gebucht. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.
Lieferung
Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Liefertermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Die „Mietgebühr“ ist im Voraus zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Mieter hat hierfür mit der eventuellen Location zu klären, wann Aufbau und Abholung stattfinden kann.
§5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau der Fotobox DSLR ein fester Standplatz zugeteilt. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Fotoboxaufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Der Standort der Fotobox DSLR, hat nach Aufbau unverändert zu bleiben.
§6 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der
Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 15,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
§7 Kündigung / Rücktritt
Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Kündigt der Mieter den mit Bianca Schreiner geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:
Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 10 %,
Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 %,
Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %, der Gesamtsumme.
Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.
Ich vermiete elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Ich behalte mir daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotobox-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Fotobox-Systems versuche ich defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahle ich Ihnen anteilig bis zum Ausfall Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme zurück. Sollte der Ausfall aufgrund Beschädigungen Ihrerseits oder dritter erfolgen, erfolgt keine Rückzahlung.
§8 Vertragsmäßiger Gebrauch
(1) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln,
sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Mieter während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.
(2) Der Mieter ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen.
Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.
(3) Der Mieter verpflichtet sich die Fotobox DSLR während der Nutzung mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel zu verschließen und diesen bei sich zu tragen und nicht an dritte auszuhändigen.
(4) Der Mieter ist nicht berechtigt das Aussehen der Fotobox DSLR zu verändern, oder während der Nutzung abzudecken.
(5) Der Mieter verpflichtet sich die Fotobox DSLR, nach Gebrauch, ordnungsgemäß herunterzufahren.
§9 Verbotene Nutzungen
Dem Mieter ist untersagt:
(1) Das Fotobox-System an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
(2) Das Fotobox-System in seiner Ausgangsform zu verändern und/ oder
auseinanderzubauen.
(3) Das Fotobox-System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer,
Kamera etc. offenzulegen.
(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Fotobox-System abzustellen
oder sie in die Fotobox einzuführen.
(5) Das Fotobox-System und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und
Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben
§10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Bianca Schreiner.
§11 Haftung
(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in
Anspruch nehmen.
Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.
§12 Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich
die Preise brutto.
(2) Bianca Schreiner stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.
(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, mit Übergabe der Mietsache zur Zahlung fällig.
Die Vereinbarte Anzahlung bei Vertragsabschluss. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht der Bianca Schreiner ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Verzugszinsen zu. Das Recht von Bianca Schreiner zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon
zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.
§13 Datenschutz
(1) Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung
des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
(2) Die Mieter erklären sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die
Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
(3) Bianca Schreiner trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies
- zur vertragsgemäßen Leistungserbringung,
- zum Zweck der Vertragsdurchführung,
- für die Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten und
- zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
(4) Bianca Schreiner wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den
Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z. B. Online-Galerien, Fotobücher, Abzüge usw.) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
(5) Die personenbezogenen Daten werden nach 2 (Zwei) Jahr gelöscht, sobald sie für den
Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(6) Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen
sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
(2) Es Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter an folgende Adresse wenden:
Schreiner-Shooting
Bianca Schreiner
Alte Straße 4
39365 Ummendorf
bianca@schreiner-shooting.com
§14 Sonstige Bestimmungen
(1) Anwendbares Recht
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Datenschutz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert
werden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.